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UNSER SACHVERSTAND
Immobilienwesen für Privatpersonen
Unsere Mandanten möchten Häuser, Wohnungen oder Baugrundstücke
kaufen, um entweder selbst dort zu wohnen oder steuerliche Vorteile in
Zusammenhang mit Investitionen in vermieteten Wohnraum in Anspruch zu
nehmen (Loi Malraux, Loi Robien usw.).
Wir betreuen diese Mandanten bei der Abfassung des Vorvertrages, der durch
das SRU-Gesetz (Loi SRU) vom 13. Dezember 2000 zum zentralen Moment der
Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer geworden ist.
Da diese Investition oder dieser Verkauf sehr häufig die gesamte
Familie betrifft, bemühen wir uns, so transparent wie möglich
vorzugehen und den Mandanten im Laufe des Geschäfts mit allen für
den jeweiligen Stand erforderlichen Erklärungen alle Sorgen abnehmen.
Der ISO-Prozess verpflichtet alle Juristen der Kanzlei dazu, sämtliche
nach der Unterzeichnung erforderlichen Formalitäten (Aufhebungen,
Zusendung der Titel und Endabrechnungen) vorzunehmen, sodass unsere Mandanten
ein komplettes "Endprodukt" erhalten.
Wenn dies erforderlich ist, prüfen wir – sowohl auf der Grundlage
unserer eigenen Erfahrungen als auch mit Hilfe von Referenzen der Notarskammer
– ob die beabsichtigten Verkaufspreise angemessen sind.
Ihre Ansprechpartner:
Ronan BOURGES
01 44 90 14 45 - r.bourges@cheuvreux-associes.fr

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