Wir bündeln die Rechte für Sie

UNSER SACHVERSTAND

Immobilienwesen für Privatpersonen

Unsere Mandanten möchten Häuser, Wohnungen oder Baugrundstücke kaufen, um entweder selbst dort zu wohnen oder steuerliche Vorteile in Zusammenhang mit Investitionen in vermieteten Wohnraum in Anspruch zu nehmen (Loi Malraux, Loi Robien usw.).
Wir betreuen diese Mandanten bei der Abfassung des Vorvertrages, der durch das SRU-Gesetz (Loi SRU) vom 13. Dezember 2000 zum zentralen Moment der Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer geworden ist.
Da diese Investition oder dieser Verkauf sehr häufig die gesamte Familie betrifft, bemühen wir uns, so transparent wie möglich vorzugehen und den Mandanten im Laufe des Geschäfts mit allen für den jeweiligen Stand erforderlichen Erklärungen alle Sorgen abnehmen.
Der ISO-Prozess verpflichtet alle Juristen der Kanzlei dazu, sämtliche nach der Unterzeichnung erforderlichen Formalitäten (Aufhebungen, Zusendung der Titel und Endabrechnungen) vorzunehmen, sodass unsere Mandanten ein komplettes "Endprodukt" erhalten.
Wenn dies erforderlich ist, prüfen wir – sowohl auf der Grundlage unserer eigenen Erfahrungen als auch mit Hilfe von Referenzen der Notarskammer – ob die beabsichtigten Verkaufspreise angemessen sind.


Ihre Ansprechpartner:
Ronan BOURGES 01 44 90 14 45 - r.bourges@cheuvreux-associes.fr