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UNSER SACHVERSTAND
Immobilienwesen für Bauträger
In dem steten Bemühen der Kanzlei, die gesamte Immobilienkette rechtlich
zu erfassen, nehmen Bauträger einen ganz entscheidenden Platz ein.
Sind sie doch das Bindeglied zwischen den öffentlich initiierten
Projekten (Städtebau und Raumordnung) und dem Kauf der dann erbauten
Immobilien durch Privatpersonen, Institutionen oder Investoren.
Ein Bauträgerprojekt besteht für uns aus zwei Phasen, an denen
wir gleichermaßen beteiligt sind.
1. Phase : Erwerb des Grundstücks
Wir unterstützen den Bauträger insbesondere bei der Aufsetzung
des Verkaufsvertrages aber auch bei der Aushandlung des Vorvertrages und
der Überprüfung der Aufhebung aufschiebender Bedingungen. In
diesem Stadium arbeiten wir als Team, wobei der mit der Durchführung
des Geschäfts beauftragte Jurist die übrigen Kompetenzen der
Kanzlei nutzt und bündelt. Notwendig können Kompetenzen in den
folgenden Bereichen sein :
öffentliches Recht
Recht der kommunalen Körperschaften
Recht des Städtebaus und des Erhalts der behördlichen Genehmigungen
Miteigentumsrecht und rechtliche Bestimmungen in Zusammenhang mit den
entsprechenden Rauminhalten
Steuerrecht
Zweite Phase :
Hier geht es um den Weiterverkauf von Immobilien, die bereits errichtet
wurden oder gerade errichtet werden.
Sofern die Immobilie als Ganzes weiterverkauft wird, übernimmt der
für das Geschäft Verantwortliche auch weiterhin die Zuständigkeit.
Wird die Immobilie in mehreren Einheiten an Privatkäufer verkauft,
fallen die Verträge in die Zuständigkeit von Juristen, die auf
den Weiterverkauf "des Programms" spezialisiert sind.
Die diesbezüglichen Verpflichtungen, die die Kanzlei sowohl in Zusammenhang
mit der EDV-technischen Gestaltung der Matrize als auch in Zusammenhang
mit der Betreuung der Mandanten, der Einhaltung der Fristen, der Transparenz
und des Reportings gegenüber dem Bauträger eingeht, werden detailliert
in einem ISO9001-Prozess geregelt.
Ihre Ansprechpartner:
Ronan BOURGES
01 44 90 14 45 - r.bourges@cheuvreux-associes.fr

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